Für Gesetzlich Versicherte
Kosten Psychotherapie & Diagnostik für gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde. Diese dient der ersten Abklärung, diagnostischen Einschätzung und der Beratung zum weiteren Vorgehen. Die Sprechstunde kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob anschließend eine Psychotherapie begonnen wird. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie und ADHS-Diagnostik von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Wichtige Hinweise zur Verfügbarkeit
Psychotherapeutische Leistungen unterliegen im gesetzlichen System festen Punkte- und Budgetobergrenzen. Diese Kontingente sind gesetzlich vorgegeben und begrenzen die Anzahl der über die Krankenkasse abrechenbaren Termine pro Praxis.
Das bedeutet in der Praxis:
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist grundsätzlich möglich
Für weiterführende Psychotherapie oder ADHS-Diagnostik kann es zu längeren Wartezeiten kommen
Kurzfristige Therapieplätze sind für gesetzlich Versicherte nicht immer verfügbar
Viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich daher – insbesondere bei dringendem Behandlungsbedarf – für eine private Abrechnung als Selbstzahlerleistung, um zeitnah Unterstützung zu erhalten. Diese Entscheidung ist freiwillig und unabhängig vom grundsätzlichen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.